Haftpflicht- & Unfallschäden
Unfallgutachten in Reutlingen
Nach einem Unfall ist ein unabhängiges Gutachten Ihre wichtigste Grundlage gegenüber der Versicherung. Ich dokumentiere den Schaden vollständig und vertrete dabei allein Ihre Interessen – nicht die der Versicherung.
Was das Gutachten enthält
- ▸Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
- ▸Wertminderung (merkantiler Minderwert)
- ▸Wiederbeschaffungs- und Restwert bei Totalschaden
- ▸Nutzungsausfall bzw. Mietwagendauer
- ▸Ausführliche Fotodokumentation
So läuft es ab
- ▸Anruf oder Anfrage – ich melde mich umgehend
- ▸Besichtigung bei mir in Reutlingen, bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt
- ▸Schriftliches Gutachten mit Fotos und Kalkulation
- ▸Gutachten geht an Sie, Ihren Anwalt bzw. die Versicherung
Häufige Fragen
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Für Sie entstehen keine Kosten.
Darf ich den Gutachter selbst wählen?
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Und bei einem Kaskoschaden?
Wenn Sie den Schaden über Ihre eigene Voll- oder Teilkasko regulieren, bestimmt in der Regel Ihre Versicherung den Gutachter. Prüfen Sie dazu Ihre Versicherungsbedingungen – ich berate Sie gern vorab.
Ab wann lohnt sich ein Gutachten?
Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro, ist ein vollständiges Gutachten üblich. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag.
frei · unabhängig · kompetent
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